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Hamburgisches Besoldungsstrukturgesetz

Artikel 1
Gesetz über die Erhöhung des Familienzuschlags nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz

§1 Erhöhung des Familienzuschlags

ab dem 1. Januar 2022
Ab dem 1. Januar 2022 beträgt der Familienzuschlag der Stufe 2 315,96 Euro. Bei mehr als einem
Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite
zu berücksichtigende Kind um 170 Euro, für das dritte
und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um
725 Euro.

§2 Erhöhung des Familienzuschlags

ab dem 1. Januar 2023
Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 800 Euro.


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Red 20231101

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