Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - ArbzVO -) in Hamburg - Übersicht -

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Auf Grund von § 76 Absatz 1 des Hamburgischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 29. November 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 367), zuletzt geändert am 11. Juni 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 193), in der jeweils geltenden Fassung, wird verordnet:


Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - ArbzVO -) in Hamburg - Übersicht -

vom 12. August 19971), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 11. Dezember 2018 (HmbGVBl. S. 460, 461)
Fußnoten

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

§ 2 Sabbatjahr

§ 3 Arbeitszeitverkürzung durch einen freien Tag

§ 4 Ruhepausen

§ 5 Nachtdienst

§ 6 Rufbereitschaft

§ 7 Geltungsbereich

§ 8 Schutzvorschriften

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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Red 20231113

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