BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Freien- und Hansestadt Hamburg |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte in der Freien- und Hansestadt Hamburg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeits-recht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Hamburgischen Besoldungsgesetzes
§ 35 Funktions-Leistungsbezüge
(1) Leistungsbezüge für die Wahrnehmung von Funktionen in der Leitung einer Hochschule, Fakultät oder Organisationseinheit (Funktions-Leistungsbezüge) werden nur gewährt
1. hauptamtlichen Präsidiums- und Dekanatsmitgliedern und
2. Professorinnen und Professoren, die neben ihren grundsätzlich überwiegenden anderen Hochschullehreraufgaben eine der folgenden Funktionen wahrnehmen:
a) Dekanin, Dekan, Prodekanin oder Prodekan einer Fakultät oder des Fachhochschulbereichs der Akademie der Polizei Hamburg,
b) Vizepräsidentin oder Vizepräsident einer Hochschule,
c) Leiterin oder Leiter einer Organisationseinheit nach § 92a des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert am 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 269), in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Bei der Bemessung der Funktions-Leistungsbezüge sind auch die im Einzelfall mit der Funktion verbundene Verantwortung und Belastung sowie die Größe und Bedeutung der Hochschule oder Fakultät zu berücksichtigen. Der Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung gemäß § 21 ist zu beachten. Funktions-Leistungsbezüge nehmen an allgemeinen Besoldungsanpassungen teil. Funktions-Leistungsbezüge für die in Absatz 1 Nummer 1 genannten Ämter können ganz oder teilweise erfolgsabhängig gewährt werden.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Hamburg Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund umdie Hansestadt Hamburg. Es gibt sehr vieles zu sehen: Alster - der Park der Vielfältigkeit. Die lange umstrittemde Elbphilharmonie ist mehr als ein Klangerlebnis. Einfach ein tolles Konzerthaus.Speicherstadt (Weltkulturerbe), Landungsbrücken, Michel - Hamburgs bekanntestes Wahrzeichen. Es lohnt siuch auch das Planetarium mit dem Sternenwissen im Stadtpark. Sonntags früh um 05.00 Uhr geht es zum Fischmarkt, dem weltberühmten Wochenmarkt in Hamburg. Und abschließend die sündoge Meile der Reeperbahn und der Große Freiheit. |