BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Freien- und Hansestadt Hamburg |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte in der Freien- und Hansestadt Hamburg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeits-recht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Hamburgischen Besoldungsgesetzes
§ 34 Besondere Leistungsbezüge
(1) Neben den Leistungsbezügen nach § 33 können als Einmalzahlung oder als monatliche Zahlungen Leistungsbezüge für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung vergeben werden (besondere Leistungsbezüge).
(2) Bei der Vergabe besonderer Leistungsbezüge als monatliche Zahlungen müssen die besonderen Leistungen in der Regel über mehrere Jahre erbracht werden. Die monatlichen Zahlungen sind bei der ersten Vergabe für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren zu befristen; bei Anträgen auf Überleitung in die Besoldungsordnung W nach § 41 Absatz 1 Satz 2 können besondere Leistungsbezüge auch unbefristet vergeben werden, soweit sie zusammen mit den übrigen Dienstbezügen in dem Amt der Besoldungsordnung W die bisherigen Dienstbezüge in dem Amt der Besoldungsordnung C nicht übersteigen. Bei wiederholter Vergabe für sich unmittelbar anschließende weitere Zeiträume können sie unbefristet vergeben werden, sind dann jedoch mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall einer erheblichen Leistungsminderung zu versehen. Die monatlichen Zahlungen nehmen an allgemeinen Besoldungsanpassungen teil.
(3) Besondere Leistungen in der Forschung können insbesondere nachgewiesen werden durch
1. Forschungsevaluationen,
2. Auszeichnungen,
3. Publikationen,
4. Erfindungen, Patente, technologische Entwicklungen,
5. die wissenschaftliche Redaktion von Fachzeitschriften,
6. Aufbau und Leitung wissenschaftlicher Arbeitsgruppen,
7. Gutachter- und Vortragstätigkeiten,
8. künstlerische Entwicklungsvorhaben, Ausstellungen, Präsentationen.
(4) Besondere Leistungen in der Lehre können insbesondere nachgewiesen werden durch
1. Lehrevaluationen,
2. studentische Bewertung von Lehrveranstaltungen,
3. Lehrtätigkeiten, die über die Lehrverpflichtung hinaus geleistet werden,
4. Tätigkeiten, die wie die Betreuung von Arbeiten mit den Lehraufgaben zusammenhängen, soweit sie nicht auf die Lehrverpflichtung anzurechnen sind,
5. die Entwicklung, Implementierung und Durchführung von Curricula oder curricularen Elementen (Modulen, Lehrveranstaltungen, Studiengängen und interdisziplinären Projekten),
6. die Entwicklung und den erfolgreichen Einsatz von Lernformen, Lehr- und Lernmaterialien,
7. die Entwicklung und Implementierung innovativer Prüfungsmethoden,
8. die Entwicklung oder Umsetzung neuartiger Beratungs- und Betreuungskonzepte sowie ein besonderes Engagement in der Studienberatung,
9. die Entwicklung und Umsetzung eines Schülerstudiums für besonders Begabte.
(5) Besondere Leistungen in Forschung und Lehre können auch durch das Einwerben von Drittmitteln nachgewiesen werden, falls daraus nicht eine Forschungs- oder Lehrzulage nach § 39 gewährt wird.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Hamburg Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund umdie Hansestadt Hamburg. Es gibt sehr vieles zu sehen: Alster - der Park der Vielfältigkeit. Die lange umstrittemde Elbphilharmonie ist mehr als ein Klangerlebnis. Einfach ein tolles Konzerthaus.Speicherstadt (Weltkulturerbe), Landungsbrücken, Michel - Hamburgs bekanntestes Wahrzeichen. Es lohnt siuch auch das Planetarium mit dem Sternenwissen im Stadtpark. Sonntags früh um 05.00 Uhr geht es zum Fischmarkt, dem weltberühmten Wochenmarkt in Hamburg. Und abschließend die sündoge Meile der Reeperbahn und der Große Freiheit. |