Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG): § 17 Anpassung der Besoldung

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§ 17 Anpassung der Besoldung

Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst.




 

 

 

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