Sonderzahlungen für Beamte, Beamtenanwärter und Ruhestandsbeamte des Landes Hamburg

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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von Hamburg

Für Beamtinnen und Beamte wurde bereits vor der Föderalismusreform 2006 mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln“ für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen.

Damit konnten Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleich hohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe sie solche „Sonderzahlungen“ gewähren wollen.

Die überwiegende Zahl der Länder hat den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.

Welche Sonderzahlungen die Freie- und Hansestadt Hamburg noch zahlt, finden Sie hier in der Übersicht:

 

Bereich

Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern

Hamburg

Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt; Beamte in
A-, R-, W- und C-Besoldung: 1.000 Euro, Anwärter: 300 Euro
Integration des Urlaubsgeldes in das Grundgehalt bei Beamten in
A 4 bis A 8: 400 Euro
Sonderbetrag von 300 Euro pro Kind

 


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Red 20220101 / RUS 2021 20210322

 

 

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