Besoldung und Besoldungstabellen für Professorinnen und Professoren in Hamburg (C- und W-Besoldung) ab 01.12.2022

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Besoldung für Professorinnen und Professoren  

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.893,45 4.024,47 4.155,49 4.286,49 4.417,56 4.548,55 4.679,55 4.810,60
 C 2  3.901,61 4.110,41 4.319,23 4.528,04 4.736,87 4.945,68 5.154,46 5.363,26
 C 3  4.280,00 4.516,39 4.752,83 4.989,27 5.225,71 5.462,13 5.698,55 5.934,98
 C 4  5.393,05 5.630,68 5.868,37 6.106,04 6.343,72 6.581,41 6.819,05 7.056,72
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.941,62 5.072,64 5.203,64 5.334,65 5.465,71 5.596,71  
 C 2  5.572,07 5.780,87 5.989,64 6.198,46 6.407,27 6.616,07 6.824,84
 C 3  6.171,38 6.407,82 6.644,25 6.880,70 7.117,10 7.353,51 7.589,97
 C 4 7.294,37 7.532,03 7.769,72 8.007,37 8.245,03 8.482,69 8.720,36

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.882,41
 W 2 5.554,37
 W 3 6.709,96

 

Dem Grunde nach geregelt in           Betrag

§ 33
(Grundleistungsbezüge)

Grundleistungsbezüge betragen für Professorinnen und Professoren
der Besoldungsgruppen W2 und W3




747,52 
monatlich

 § 38
(Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezüge)

Der Gesamtbetrag der nach § 38 Absatz 2 Satz 4 für ruhegehaltfähig

erklärten Leistungsbezüge beträgt höchstens

 

 

14.294,52
jährlich

 

 

Redaktioneller Hinweis
Neben dem Grundgehalt der Tabelle C bzw. W haben Professoren - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch Anspruch auf den Familienzuschlag

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 45 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 45 Absatz 2)

alle Besoldungsgruppen 

 

145,96 

 

270,77

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag 

für das zweite zu berücksichtigende Kind um     124,81
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um     385,69

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 3 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu
berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je                                5,11

ab Stufe 3 (§ 45 Absatz 2) für jedes weitere zu
berücksichtigende Kind                                                               
in Besoldungsgruppe A 3 um je                                                    25,56
in Besoldungsgruppe A 3 um je                                                    25,56
und in Besoldungsgruppe A 5 um je                                             15,34

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. 


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Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Tabellenwerte gültig ab: 01. Januar 2018

Besoldungsordnung C

Besoldungs-
gruppe
1
 C 1 3.513,87 3.632,13 3.750,38 3.868,60 3.986,89 4.105,12 4.223,34 4.341,61
 C 2 3.521,24 3.709,68 3.898,16 4.086,61 4.275,07 4.463,52 4.651,95 4.840,40
 C 3 3.862,74 4.076,09 4.289,49 4.502,87 4.716,26 4.929,63 5.143,00 5.356,38
 C 4 4.867,28 5.081,76 5.296,26 5.510,77 5.725,27 5.939,79 6.154,27 6.368,76
 
Besoldungs-
gruppe
9 10 11 12 13 14 15  
C 1 4.459,85 4.578,11 4.696,34 4.814,57 4.932,85 5.051,09    
C 2 5.028,84 5.217,29 5.405,72 5.594,17 5.782,62 5.971,07 6.159,49  
C 3 5.569,73 5.783,13 5.996,50 6.209,90 6.423,25 6.636,62 6.850,02  
C 4 6.583,24 6.797,74 7.012,25 7.226,70 7.441,22 7.655,71 7.870,21  

Besoldungsordnung W

 Besoldungsgruppe W 1  W 2  W 3 
  4.406,43 5.012,87 6.055,81

 

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