Besoldung und Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter der Freien- und Hansestadt Hamburg ab 01.12.2022

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Richterbesoldung des Landes Hamburg

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8      
R1 4.858,20 5.187,08 5.515,98 5.844,88 6.173,77 6.502,62 6.831,53 7.152,76      
R2 5.497,48   5.826,40 6.155,27 6.484,17 6.813,05 7.141,94 7.470,84 7.791,58      
R3 8.558,14                                                                                         
R4 9.051,48
R5 9.617,53
R6 10.152,02
R7 10.672,00
R8 11.213,92
R9 11.886,78
R10 14.571,96

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Redaktioneller Hinweis
Neben dem Grundgehalt der Tabelle R haben Richterinnen und Richter - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch Anspruch auf den Familienzuschlag.

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 45 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 45 Absatz 2)

alle Besoldungsgruppen 

 

145,96 

 

270,77

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag 

für das zweite zu berücksichtigende Kind um     124,81
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um     385,69

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 3 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu
berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je                                5,11

ab Stufe 3 (§ 45 Absatz 2) für jedes weitere zu
berücksichtigende Kind                                                               
in Besoldungsgruppe A 3 um je                                                    25,56
in Besoldungsgruppe A 3 um je                                                    25,56
und in Besoldungsgruppe A 5 um je                                             15,34

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.


 

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Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

Besoldungsordnung R ab 01. März 2010

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Lebensalter
27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
R1 3.327,96 3.478,56 3.557,84 3.762,30 3.966,80 4.171,27 4.375,78 4.580,26 4.784,74 4.989,23 5.193,72 5.398,22
R2     4.047,32 4.251,81 4.456,29 4.660,79 4.865,27 5.069,76 5.274,25 5.478,72 5.683,22 5.887,66
 
R3 6.474,99                                                                                         
R4  6.852,98
R5  7.286,67
R6  7.696,19
R7  8.094,57
R8  8.509,79
R9  9.025,32
R10  11.082,67

 


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Red 20231113

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