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Weitere Websites zu beamtenrechtlichen Themen von Beamten in Hamburg:
Besoldungsrecht: www.besoldung-online.de
Beihilferecht: www.beihilfe-online.de
Beamtenversorgungsrecht: www.beamtenversorgung-online.de
Hamburg
Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger |
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29.11.2021 DGB begrüßt Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte In einer Pressemeldung des DGB Nord begrüßt Hamburgs DGB-Vorsitzende Tanja Chawla die Ankündigung von Finanzsenator Andreas Dressel, dass der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll. Die Pandemie habe deutlich gemacht, wie wichtig ein handlungsfähiger öffentlicher Dienst ist. Deswegen muss auch die Arbeit der Beamtinnen und Beamten fair und verfassungskonform besoldet werden. Gleichzeitig mahnt Chawla zeitnah weitere Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung in Hamburg an. „Der Senat sollte den bestehenden Konflikt zwischen Senat und Gewerkschaften um eine amtsangemessene Alimentation für die Zukunft beenden. Das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren biete hierzu die Möglichkeit.“ Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) auf einen Tarifabschluss verständigt. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten wurden u.a. eine steuerfreie Zahlung von 1.300 Euro und eine lineare Erhöhung der Entgelte um 2,8 Prozent ab dem 1. Dezember 2022 vereinbart. Für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen sind Gesetzgebungsverfahren in den Ländern erforderlich. Der DGB ist in den Ländern als Interessenvertretung der Beamtinnen und Beamten an der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe zu beteiligen. Offen ist, ob auch die Corona-Prämie übernommen werden soll. |
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REd 20220122 / 20200411