BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Freien- und Hansestadt Hamburg |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte in der Freien- und Hansestadt Hamburg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeits-recht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Hamburgischen Beamtengesetzes
§ 76c
(1) Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken muss, Teilzeitbeschäftigung mit 60 vom Hundert der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden, wenn
1. der Beamte das achtundfünfzigste Lebensjahr vollendet hat,
2. er in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung insgesamt mindestens drei Jahre vollzeitbeschäftigt war,
3. die Teilzeitbeschäftigung spätestens am 1. August 2004 beginnt und
4. dringende dienstliche Belange nicht entgegenstehen
(Altersteilzeit). 2Bei Satz 1 Nummer 2 bleiben Teilzeitbeschäftigungen mit geringfügig veränderter Arbeitszeit außer Betracht.
(2) Die Altersteilzeit nach Absatz 1 kann in der Weise bewilligt werden, dass
1. der Beamte durchgehend Teilzeitarbeit im nach Absatz 1 Satz 1 festgesetzten Umfang leistet (Teilzeitmodell) oder
2. der Beamte die bis zum Beginn des Ruhestandes zu erbringende Dienstleistung vollständig vorab leistet und anschließend voll vom Dienst freigestellt wird (Blockmodell).
(3) Beamten der Vollzugsdienste (§§ 116, 125) und Feuerwehrbeamten (§ 124) darf Altersteilzeit nur im Blockmodell bewilligt werden. Lehrern an staatlichen Schulen sowie Seminarleitern am Staatlichen Studienseminar und pädagogischen Fachkräften am Institut für Lehrerfortbildung darf Altersteilzeit nur im Teilzeitmodell bewilligt werden. Satz 2 gilt nicht für Schulleitungen und Funktionsträger im Sinne von § 96 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz vom 16. April 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 97) in der jeweils geltenden Fassung.
(4) Für Schwerbehinderte im Sinne des § 1 des Schwerbehindertengesetzes in der jeweils geltenden Fassung und für Beamte, auf die § 121 Anwendung findet, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass der Beamte das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet haben muss. Für Leiter und Lehrer an staatlichen Schulen, am Studienseminar und am Institut für Lehrerfortbildung beginnt die Altersteilzeit jeweils mit Beginn eines Schulhalbjahres.
(5) § 76 a Absatz 2 gilt entsprechend.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Hamburg Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund umdie Hansestadt Hamburg. Es gibt sehr vieles zu sehen: Alster - der Park der Vielfältigkeit. Die lange umstrittemde Elbphilharmonie ist mehr als ein Klangerlebnis. Einfach ein tolles Konzerthaus.Speicherstadt (Weltkulturerbe), Landungsbrücken, Michel - Hamburgs bekanntestes Wahrzeichen. Es lohnt siuch auch das Planetarium mit dem Sternenwissen im Stadtpark. Sonntags früh um 05.00 Uhr geht es zum Fischmarkt, dem weltberühmten Wochenmarkt in Hamburg. Und abschließend die sündoge Meile der Reeperbahn und der Große Freiheit. |